Unterstützungsunterschriften

Die K-Frage ist geklärt, und jetzt ran an die Unterschriften!

Sie wollen sicherstellen, dass nur ernsthafte PARTEIen zur Wahl stehen?
Parteien, die noch nicht in Parlamenten vertreten sind, benötigen persönliche und handschriftliche Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen.
Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.
Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Unterzeichnende müssen bei Abgabe der Unterstützungsunterschrift wahlberechtigt und im Wahlkreis mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Kreiswahlvorschlag bzw. Wahlkreisvorschlag unterzeichnen. Dagegen ist es zulässig, sowohl einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Berlin-Lichtenberg) als auch eine Landesliste zu unterstützen. Die Vorschläge müssen nicht von derselben Partei stammen.
Die Unterstützungsunterschriften werden von der PARTEI gesammelt und müssen mit dem Wahlvorschlag bei der zuständigen Wahlleitung bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl (20.07.2021 @ 18:00) im Original eingereicht werden.
(Quellen: bundeswahlleiter.de, berlin.de/wahlen)
Eine Unterstützungsunterschrift ist keine Wahlentscheidung!
Kannst auch gar nicht wählen. Ist halt Kacke.

Unterstützungsformulare hier: Unterstützerformulare – Die PARTEI Berlin (die-partei-berlin.de)

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